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Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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VOLKSHOCHSCHULE FÜSSEN e.V. |
Allgemeine
Geschäftsbedingungen und Hinweise
1. Satzung, Teilnehmer
2. Zustandekommen des Vertrages
3. Anmeldung und Bezahlung
4. Gebührenermäßigung
5. Rücktritt
6. Prüfungen, Bescheinigungen
7. Urheberschutz
8. Haftung
9. Leistungsumfang, Schriftform
10. Hausordnung
11. Kurstermine
12. Programm und Programmverteilung
13. Inserate, Spenden
Die VHS Füssen ist satzungsgemäß der
Erwachsenenbildung im südlichen Landkreis Ostallgäu verpflichtet. Sie ist
Mitglied im Bayer. Volkshochschulverband und in der Arbeitsgemeinschaft
Ostallgäuer Volkshochschulen. Ihre Angebote richten sich an jedermann, unabhängig
von Wohnsitz, Konfession, Schulbildung o.ä.
2. Zustandekommen des
Vertrages
Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer
Veranstaltung und der Annahme durch die VHS zustande. Die Teilnahme an
Veranstaltungen verpflichtet zur Eintragung in die Teilnehmerliste und zur
Zahlung der Gebühr.
Für alle Veranstaltungen mit
Ausnahme der Vorträge ist persönliche, schriftliche, telefonische oder
Fax-Anmeldung bei den Geschäftsstellen bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn
erforderlich (nicht bei den Kursleitern). Die Bezahlung erfolgt bargeldlos mit
Scheck oder einmaliger Kontoabbuchungsermächtigung (nur in
Ausnahmefällen bar oder mit Überweisung). Bitte bei allen Anmeldungen Kto.-Nr.
und Bankleitzahl bereithalten. Die Gebühren werden nach Kursbeginn dem
angegebenen Konto belastet. Bei Barzahlung oder Überweisung wird der Teilnehmer
erst nach Eingang der Gebühr in die Teilnehmerliste eingetragen. Bei Widerruf
einer ordnungsgemäßen Abbuchung sind alle dadurch auftretenden Kosten vom
Teilnehmer zu tragen.
Liegen für eine Veranstaltung mehr Anmeldungen vor als Plätze vorhanden sind,
erfolgt die Annahme in zeitlicher Reihenfolge; darüber hinaus wird eine
Warteliste angelegt.
Die Teilnehmer werden nur informiert bei Ausfall, Überfüllung o.ä. eines
Kurses.
Bei den meisten Kursen ist ein späterer Einstieg (mit entsprechenden
Vorkenntnissen) möglich.
Materialkosten sind i.a. direkt beim Kursleiter zu bezahlen.
Für Kurse in den Außenstellen bitte nur dort anmelden.
Für Schüler, Studenten, Arbeitslose und
Sozialhilfeempfänger wird eine Ermäßigung von 40% gewährt. Ausnahmen: Reisen
und Fahrten sowie Kurse mit weniger als 12 Teilnehmern. Voraussetzung ist
persönliche Anmeldung mit Vorlage der entsprechenden Bescheinigungen. Gilt auch
für Wehr- und Ersatzdienstleistende, soweit die Kosten nicht anderweitig
ersetzt werden. Inhaber von Kurkarten erhalten für die meisten Vorträge
und Exkursionen eine Ermäßigung.
a) Die VHS kann vom Vertrag zurücktreten,
wenn
-die Mindestzahl (i.a. acht) bis eine Woche vor Beginn nicht erreicht wird;
wenn alle angemeldeten Teilnehmer bereit sind, die Hörergebühren entsprechend
auszugleichen, kann ein Kurs auch mit geringerer Teilnehmerzahl durchgeführt
werden.
-der Kursleiter aus einem nicht von der VHS zu vertretenden Grund ausfällt
-das vorgesehene Kurslokal aus einem nicht von der VHS zu vertretenden Grund
nicht zur Verfügung steht. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen
ganz bzw. teilweise zurückerstattet.
b) Der Teilnehmer kann bis eine Woche vor
Veranstaltungsbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von
3,- EUR vom Vertrag zurücktreten.
Ein späterer Rücktritt ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Wird
dadurch die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, so ist auf jeden Fall die
volle Kursgebühr zu bezahlen. Bereits eingekauftes Material ist auf jeden Fall
zu bezahlen.
Der Vertrag beinhaltet keinen Anspruch auf
Zulassung und Ableistung einer Prüfung. Teilnahmebescheinigungen werden auf
Wunsch ausgestellt, wenn mindestens 80% der Kursstunden besucht wurden. Einzelne
Bescheinigungen können nur im Büro abgeholt oder gegen Abgabe eines frankierten
Briefumschlages zugeschickt werden.
Fotografieren und Bandmitschnitte sind in
den Veranstaltungen nicht gestattet. Eventuell ausgeteiltes Lehrmaterial darf
ohne Genehmigung der VHS auf keine Weise vervielfältigt werden. Bei EDV-Kursen
ist es nicht gestattet, eigene Disketten und Programme zu verwenden oder
VHS-Programme und -Daten auf eigene Disketten zu überspielen und mitzunehmen.
Die Haftung der VHS für Schäden jedwelcher
Art, gleich aus welchem Rechtsgrund sie entstehen mögen, ist auf die Fälle
beschränkt, in denen der VHS Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
9. Leistungsumfang,
Schriftform
Der Umfang der Leistungen der VHS ergibt
sich aus der Kursbeschreibung im halbjährlich erscheinenden Programm.
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Der Kursleiter ist zur Änderung
der Vertragsbindungen und zur Abgabe von Zusagen sowie zur Aufnahme von
Teilnehmern nicht berechtigt. Änderungen jedweder Art bedürfen der Schriftform.
Die VHS ist bei den meisten Veranstaltungen
Gast in fremden Gebäuden und öffentlichen Schulen. Deshalb gilt für alle
Teilnehmer und Kursleiter die jeweilige Hausordnung, auch für Parkplätze. Das
Rauchen ist generell in Schulen nicht gestattet.
Veranstaltungsfrei sind i.a. die schulfreien
Tage nach der bayerischen Ferien- und Feiertagsordnung (siehe Kalender im
Anhang des Programmhefts).
12. Programm und
Programmverteilung
Das halbjährlich erscheinende Programmheft
ist kostenlos bei den Verteilerstellen (alle Banken und Verkehrsämter im
Altlandkreis Füssen sowie bei Buchhandlungen) und unseren Geschäftsstellen
erhältlich.
Direkte Zusendung ist möglich gegen Abgabe eines adressierten und frankierten
DIN-A4-Umschlages. Beachten sie auch bitte die Anschlagtafeln und Schaukästen
in den einzelnen Gemeinden, wo wir Sie stets über unser Angebot informieren:
Füssen: Informationspavillon vor der Kurverwaltung
Pfronten: Informationspavillon vor dem Rathaus
andere Gemeinden: gemeindliche Anschlagtafeln
Die VHS ist und bleibt - über die
Teilnehmergebühren hinaus - auf finanzielle Hilfen angewiesen (Spenden an die
VHS sind voll steuerbegünstigt). Wir bedanken uns für Spenden und Zuschüsse bei
Privatleuten, Geschäften und Banken, Kommunen, dem Landkreis und auch bei den
im Programmheft inserierenden Firmen, ohne die das Heft in der vorliegenden
Form nicht möglich wäre.